Orthopädische Einlagen für Lupriflex Sicherheitsschuhe
Komfort & Schutz in einem – mit SECOSOL® PREMIUM
Fußschmerzen bei der Arbeit? Das muss nicht sein! Lange Schichten, harter Boden, schwere Lasten – deine Füße leisten täglich Höchstarbeit. SECOSOL® PREMIUM, die maßgefertigte, orthopädische Einlage für Lupriflex Sicherheitsschuhe, sorgt für besseren Halt, weniger Druckstellen und eine gesunde Fußstellung. So kannst du dich voll auf deine Arbeit konzentrieren.
Wichtig: Alle Lupriflex Sicherheitsschuhe sind für die Verwendung mit SECOSOL® PREMIUM zertifiziert. Die Schutzwirkung deiner Schuhe bleibt erhalten.

„Orthopädische Hilfsmittel wie Einlagen zählen zu den wirkungsvollsten und etablierten Therapien, um langfristigen Beschwerden vorzubeugen und die Lebensqualität im Alltag deutlich zu verbessern.“– Institut für Demoskopie Allensbach, im Auftrag von eurocom e. V. (2023)

Warum SECOSOL® PREMIUM?
Unsere Füße tragen uns durchs Leben – und sie leisten im Job Schwerstarbeit. Sicherheitsschuhe allein bieten oft nicht genug individuelle Unterstützung. SECOSOL® PREMIUM hilft bei:
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Fußfehlstellungen ausgleichen
z. B. Senk-, Spreiz- oder Plattfuß -
Schmerzen reduzieren
Entlastung für Fuß, Knie und Rücken -
Ergonomie & Leistungsfähigkeit steigern
weniger Ermüdung über den Tag -
Mehr Sicherheit
korrekte Fußstellung für besseren Stand und festen Halt
Wer übernimmt die Kosten?
Gute Nachrichten:
In vielen Fällen musst du die Kosten für orthopädische Einlagen nicht komplett selbst tragen. Abhängig von deiner Situation gibt es verschiedene Stellen, die eine (teilweise) Kostenübernahme ermöglichen:
Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
In diesem Fall übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung die Kosten für orthopädische Einlagen oder Schuhzurichtungen.
Berufliche Notwendigkeit ohne Unfall
Wenn keine Verletzung vorliegt, die Einlagen aber aus gesundheitlichen Gründen für die Arbeit erforderlich sind, kommt meist die Deutsche Rentenversicherung (Versicherungszeit über 15 Jahren) oder alternativ die Agentur für Arbeit (Versicherungszeit unter 15 Jahren) für die Kosten auf.
Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, geeignete Sicherheitsschuhe gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz bereitzustellen. Eine zusätzliche orthopädische Ausstattung ist nicht automatisch Teil dieser Pflicht.
In Ausnahmefällen (z. B. angeborene Fußbehinderungen) oder wenn keine andere Stelle zuständig ist, können auch Sozialhilfe oder Hauptfürsorgestellen die Kosten übernehmen.
Genauere Informationen findest Du in unserem Beitrag: Einlagen für Sicherheitsschuhe - Was Du wissen musst