Zu Inhalt springen
Einlagen für Sicherheitsschuhe - Was Sie wissen müssen

Einlagen für Sicherheitsschuhe - Was Sie wissen müssen

Fühlen sich Ihre Beine nach einem langen Arbeitstag oft schwer und müde an? Haben Sie Schmerzen in den Füßen, Knien oder sogar im Rücken? Wenn ja, könnte es an einer Fußfehlstellung liegen, die Ihre Beschwerden verursacht. Eine mögliche Lösung: orthopädische Einlagen für Ihre Sicherheitsschuhe.

Fußfehlstellungen – Ursache für viele Beschwerden

Unsere Füße tragen uns durch den Arbeitsalltag, doch eine Fehlstellung kann weitreichende Folgen haben. Langes Stehen, schweres Heben und andauernde Belastungen führen oft zu schmerzhaften Beschwerden in Knie und Rücken. Orthopädische Einlagen für Sicherheitsschuhe unterstützen Ihre Füße und sorgen für eine gleichmäßige Verteilung der Belastung, was die Beschwerden merklich reduzieren kann.

Wann ist der Gang zum Orthopäden nötig?

Falls Sie regelmäßig Schmerzen in den Füßen oder im Rücken haben, sollten Sie nicht lange warten und einen Orthopäden aufsuchen. Der Arzt kann eine genaue Diagnose stellen und Ihnen bei Bedarf ein Rezept für orthopädische Einlagen ausstellen. Mit frühzeitiger Behandlung lassen sich dauerhafte Schäden vermeiden.

Vorsicht: Versicherungsschutz nur mit zertifizierten Einlagen

Ein kritischer Punkt, den viele nicht beachten: Nicht jede Einlage darf in Sicherheitsschuhen getragen werden! Sicherheitsschuhe gehören zur persönlichen Schutzausrüstung und unterliegen strengen Vorgaben. Nur speziell zertifizierte Einlagen, wie die Secosol®-Einlagen für Lupriflex Sicherheitsschuhe, erfüllen diese Anforderungen. Diese sind nach DGUV 112-191 zertifiziert und bieten den notwendigen Schutz für Ihre Füße am Arbeitsplatz.

Ihr Orthopädie-Schuhmacher erhält die Secosol®-Einlagen mit Fertigungsanweisung bei der Matthias Hartmann Orthopädie + Sport GmbH, www.hartmann-os.com.

Wichtig: Wenn Sie ungeeignete Einlagen wie z. B. Gelkissen oder nicht zertifizierte private Einlagen verwenden, kann der gesetzliche Versicherungsschutz im Falle eines Arbeitsunfalls erlöschen. Achten Sie also immer darauf, nur zugelassene Einlagen zu verwenden, um rechtlich abgesichert zu sein.



Wer übernimmt die Kosten?

Sicherheitsschuhe sind Teil der vorgeschriebenen Schutzausrüstung, und grundsätzlich ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen geeigneten Fußschutz bereitzustellen. Benötigen Sie jedoch orthopädische Einlagen, die ärztlich verordnet sind, ist es nicht automatisch die Pflicht des Arbeitgebers, diese Kosten zu übernehmen. Falls der Arbeitgeber nicht zahlt, haben Sie die Möglichkeit, die Kostenübernahme bei der Bundesagentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. Wer zuständig ist, hängt von Ihrer bisherigen Versicherungszeit ab.

So beantragen Sie Einlagen für Ihre Sicherheitsschuhe

Wenn Sie Sicherheitsschuhe tragen und orthopädische Einlagen benötigen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. Hier erfahren Sie, wie der Antrag bei verschiedenen Versicherungszeiten funktioniert:

Antrag bei der Agentur für Arbeit (Versicherungszeit unter 15 Jahren)

Liegt Ihre Versicherungszeit unter 15 Jahren, stellen Sie den Antrag bei der Agentur für Arbeit. Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:

  1. Rezept vom Orthopäden: Eine Verordnung für „ein Paar baumustergeprüfte Einlagen nach Maß, nach DGUV 112-191, inklusive Diagnose“.
  2. Formloses Antragsschreiben: Verfassen Sie ein kurzes Schreiben mit dem Text: „Hiermit beantrage ich ein Paar baumustergeprüfte Einlagen für Sicherheitsschuhe.“ Fügen Sie Datum und Unterschrift hinzu.
  3. Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers: Ihr Arbeitgeber muss bestätigen, dass das Tragen von Sicherheitsschuhen erforderlich ist.
  4. Personalisierter Antrag: Diesen erhalten Sie direkt bei der Agentur für Arbeit.


Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (Versicherungszeit über 15 Jahren)

Falls Ihre Versicherungszeit 15 Jahre oder mehr beträgt, stellen Sie den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Die benötigten Dokumente sind:

  1. Ärztlicher Befundbericht: Eine medizinische Einschätzung Ihrer orthopädischen Notwendigkeit.
  2. Rezept vom Orthopäden: Auch hier benötigen Sie eine Verordnung für „ein Paar baumustergeprüfte Einlagen nach Maß, nach DGUV 112-191, zuzüglich Diagnose“.
  3. Anträge G0100 und G0133: Diese Formulare der Deutschen Rentenversicherung müssen ausgefüllt werden.
  4. Notwendigkeitsbescheinigung G134 vom Arbeitgeber: Bestätigung Ihres Arbeitgebers über die Erforderlichkeit des Fußschutzes.

Ihr Orthopädieschuhmacher hilft Ihnen dabei, den Antrag zusammen mit einem Kostenvoranschlag einzureichen.

Folgeversorgung innerhalb von drei Jahren

Für eine Folgeversorgung benötigen Sie:

  1. Rezept vom Hausarzt: Dieses ersetzt in diesem Fall das Orthopäden-Rezept.
  2. Antrag G135: Dieser Antrag ist für die Folgeversorgung bei der Deutschen Rentenversicherung notwendig.

Fazit

Orthopädische Einlagen sind eine wertvolle Investition in Ihre Gesundheit, besonders wenn Sie viel stehen oder schwere Arbeit verrichten. Achten Sie darauf, dass die Einlagen zertifiziert sind, um rechtlich und versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein. Und wenn es um die Kosten geht, gibt es Unterstützung – Sie müssen nur wissen, wo Sie sie beantragen können!

Hilfreiche Links

Anträge zum Herunterladen:
https://hartmann-os.com/arbeitsschutz/versorgungskonzept/antraege-download

Hier finden Sie die zertifizierten Lupriflex® Modelle mit den Secosol®-Einlagen:
https://insole-world.com/einlagen-fuer-sicherheitsschuhe/die-secosol-einlage/zertifizierte-schuhmodelle/



     

    Vorheriger Artikel Mit Sicherheit. Nachhaltiger. - Wie wir die Zukunft der Sicherheitsschuhe gestalten
    Nächster Artikel Umknickschutz - So beugt man der Unfallursache Nummer Eins vor